Die Abblendlichter sind für den
Straßenverkehr im Erstvertriebsland
ausgerichtet. Bei Fahrten in Ländern mit
Verkehr in entgegengesetzter Richtung
müssen die Scheinwerferbereiche gemäß
der in dem jeweiligen Land gültigen
Straßenverkehrsordnung abgedeckt
werden, um die aus der
entgegengesetzten Richtung kommenden
Fahrzeuge nicht zu blenden.
(*) Sind Sonderausstattungen vorhanden (z. B. Anhängerkupplung usw.), dann
kann das Leergewicht zunehmen, so dass bei
gleichbleibendem zulässigen Gesamtgewicht die Zuladung abnimmt.
(**) Lasten dürfen nicht überschritten werden.